Presse Urteile
Woanders gelesen
Quelle: www.avgkd.de/basisinformationen/
Die Gewaltenteilung
Was ist Gewaltenteilung?
Sie ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane. Und zwar zur Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden.
Udo Hochschild, selbst ehemals Richter am Verwaltungsgericht Dresden sagt:
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet.
Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.“
Detailinfo über: www.gewaltenteilung.de
Absurdes Rechtsdenken
Wie das Rechtsempfinden verbogen ist, zeigt folgende Passage aus der Internetseite kommunalabgaben.info:
Zitat:
„Der Straßenausbaubeitrag ist ein Ausgleich für Aufwendungen, welche Gemeinden und Kommunen für die grundhafte Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung ihrer Verkehrsanlagen ausgeben, sofern dem Grundstückseigentümer durch diese Herstellungsarbeiten ein Sondervorteil erwächst. Dieser „besondere" oder „wirtschaftliche" Vorteil hat aber i.d.R. nichts mit Vor- und/oder Nachteilen im umgangssprachlichen Sinne zu tun, sondern ist allein ein Rechtsbegriff.
So kann die Bedingung für das Vorliegen eines Sondervorteils im gesetzlichen Sinne sehr wohl auch dann erfüllt sein, wenn sich für die betreffenden Grundstücke nach der grundhaften Erneuerung der Verkehrsanlage überhaupt kein Wertzuwachs oder eine Verbesserung der Lebenssituation ergibt."
Es ist erstaunlich, mit welchen Argumenten man eine Gruppe von Bürgern mit abstrusen Argumenten abkassieren will.